|
Firmen-Autoleasing.de
Autoleasing bedeutet, dass ein Fahrzeug nicht gekauft sondern für einen bestimmten Zeitraum gemietet wird. Für
Unternehmen besonders mit einem großen Fuhrpark ist diese Finanzierungsmöglichkeit von Vorteil. Die hohen
Anschaffungskosten entfallen und nach Ablauf der Leasingzeit können die Fahrzeuge, wenn die Bedingungen eingehalten
wurden, gegen neuere Modelle getauscht werden.
Das Unternehmen schließt mit dem Autohaus einen Kaufvertrag ab. Durch eine Leasinggesellschaft erfolgt, nach
vorheriger Bonitätsprüfung des Unternehmens, die Bezahlung des Kaufpreises an das Autohaus. Die Leasinggesellschaft
(Leasinggeber) ist nicht für die Lieferfähigkeit des Autohauses verantwortlich, da der Leasingnehmer (Unternehmen)
sich das Leasingobjekt und den Lieferanten selbst ausgesucht hat. Im Auftrag der Leasinggesellschaft hat der
Leasingnehmer bei Erhalt der Fahrzeuge diese auf Mängel und Schäden zu untersuchen und die Ordnungsmäßigkeit mit der
Abnahmeerklärung zu bestätigen. Später festgestellte Mängel können zu Ungunsten des Leasingnehmers ausfallen.
Eigentümer der Fahrzeuge ist und bleibt die Leasinggesellschaft. Der Leasingnehmer ist deshalb verpflichtet für jedes
Fahrzeug während der Leasingzeit eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und die Versicherungsgesellschaft sowie die
Versicherungsnummer der Leasinggesellschaft mitzuteilen. Unfälle sind sofort der Leasinggesellschaft mitzuteilen.
Durch Wertminderung des Fahrzeuges kann die Leasinggesellschaft einen finanziellen Ausgleich verlangen.
Die monatlichen Raten, der Restwert nach Ablauf der Leasingzeit und die jährlichen Kilometerleistungen werden
vertraglich festgelegt. Ebenfalls können von der Leasinggesellschaft Sonderzahlungen verlangt werden. Diese Zahlung
muss sofort nach Erhalt des Fahrzeuges gezahlt werden und verringert die Anschaffungskosten und demzufolge auch die
monatlichen Leasingraten. Die monatlich gezahlten Leasingraten sowie die eventuelle Sonderzahlung werden beim
Unternehmen sofort in die Ausgaben gebucht. Der Gewinn wird geschmälert und es kommt demzufolge zu einer Verringerung
der Steuerlast (Einkommensteuer, Gewerbesteuer). Anders als beim Kauf spiegeln sich die geleisteten Zahlungen lt.
Leasingvertrag sofort in der Bilanz wider. Beim Kauf von Fahrzeugen wird der Kaufpreis zwar sofort fällig, aber die
Kaufsumme kann nicht in vollem Umfang in die Ausgaben genommen werden. Anteilmäßig erfolgt die Abschreibung nach den
gesetzlichen Bestimmungen über 6 Jahre hinweg, d.h., dass nur die Abschreibung als Ausgaben genommen werden können und
nicht die Anschaffungskosten.
Die anfallenden Reparaturkosten an den Fahrzeugen hat das Unternehmen zu tragen und die Kosten gehen in die
Betriebsausgaben ein.
Nach Ablauf der Leasingzeit hat das Unternehmen die Möglichkeit den Leasingvertrag zeitlich zu verlängern oder das
Fahrzeug zum vereinbarten Restwert käuflich zu erwerben. Wenn kein Kaufinteresse besteht und auch kein anderer
Interessent benannt werden kann muss das Fahrzeug an den von der Leasinggesellschaft benannten Ort gebracht werden,
in der Regel ist es das Autohaus. Danach erfolgt die Überprüfung des Fahrzeuges. Bei übermäßigen Gebrauchsspuren wird
das Unternehmen finanziell haftbar gemacht. Gleichzeitig erfolgt die Auswertung der gefahrenen km. Wurde die im
Leasingvertrag bestätigte Kilometerzahl überschritten muss für jeden darüber liegenden km nachgezahlt werden.
Andererseits erfolgt bei weniger gefahrenen km durch die Leasinggesellschaft eine Vergütung, deren Höhe im Vertrag
verankert ist.
|