Kalkulationen für ein günstiges Restwertleasing

Was das Leasing betrifft, sei es im gewerblichen oder im privaten Bereich, so gibt es in diesem Zusammenhang einige Fachbegriffe, die vor allem für private Verbraucher etwas abschreckend wirken könnten, da das Leasing dadurch relativ kompliziert erscheint. So könnte man zum Beispiel der Meinung sein, dass es sehr viele unterschiedliche Leasingarten gibt, dabei beschreiben manche Fachbegriffe einfach nur einen Teil des Leasings, der eigentlich bereits bekannt und auch völlig normal ist, wie zum Beispiel das so genannte Restwertleasing. Das Restwertleasing ist im Prinzip beim Autoleasing eine von zwei möglichen Leasingvarianten, was die Leistung beinhaltet, die der Kunde bezahlen muss. Beim Kilometerleasing ist es so, dass sowohl die zu zahlenden Leasingraten als auch der spätere Restwert des Fahrzeuges an die Kilometerleistung gekoppelt werden. Beim Restwertleasing ist es hingegen so, dass sowohl Leasingrate als auch der spätere Restwert des Fahrzeuges nicht an diese messbare Größe gekoppelt sind, was eindeutig ein Nachteil für den Leasingnehmer ist, da er den später zu bestimmenden Restwert nicht objektiv „überprüfen“ kann.

Bevor der Leasingnehmer und der Leasinggeber beim Restwertleasing den Leasingvertrag unterschreiben, müssen sich die beiden Parteien über einen zu kalkulierenden Restwert einig sein. Dieser kalkulierte Restwert basiert auf verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel den Einbezug des Werteverlustes des Fahrzeuges während der Laufzeit. Auch die Prognose, wie die Nachfrage nach dem Fahrzeug am Ende der Leasingdauer voraussichtlich sein wird hat Einfluss auf den Restwert. Denn eine stärkere Nachfrage wird sicherlich zu einem höheren Verkaufserlös führen, als wenn das Fahrzeug-Modell wahrscheinlich in einigen Jahren nicht mehr besonders gefragt ist. Insofern hat es der Leasingnehmer zu einem gewissen Teil durch eine gute Pflege des Fahrzeuges selbst in der Hand, dass der Wertverlust am Ende der Leasingzeit möglichst gering ist, falls die bereits angesprochene Nachfrage sich nicht nachteilig verändert haben sollte.

Es gibt aber noch einen weiteren Vorteil beim Restwertleasing neben der Tatsache, dass der Leasingnehmer im Vergleich zum Kilometerleasing einen gewissen Einfluss auf die spätere Höhe des Restwertes bzw. auf den Verkaufserlös des Fahrzeuges hat. Und zwar orientieren sich auch die während der Leasingzeit zu zahlenden Raten, was die Höhe der Leasingraten betrifft, an dem festgelegten Restwert. Umso höher der Restwert nämlich angesetzt wird, um so niedriger sind die zu zahlenden Leasingraten. Nun geht es beim Restwertleasing schließlich noch darum wie später vorgegangen wird, falls der tatsächliche Restwert des Fahrzeuges vom zuvor kalkulierten und vertraglich festgehaltenen Restwert abweichen sollte. Auch hier zeigt sich ein Vorteil beim Restwertleasing gegenüber dem Kilometerleasing. Denn sollte der tatsächliche Restwert des Fahrzeuges, auch durch eine gute Pflege und Wartung erreicht, höher als der kalkulierte Restwert sein, erhält der Leasingnehmer eine Ausgleichszahlung, meistens in Höhe von 75 Prozent des „Mehrerlöses“. Sollte der tatsächliche Restwert allerdings unter dem kalkulierten liegen, muss der Leasingnehmer diese Differenz zu 100 Prozent selbst tragen.

^