Was alles beinhaltet der Leasingvertrag?

Die Grundlage eines jeden Leasing-Geschäftes ist der Leasingvertrag. Die beiden Parteien, zwischen denen dieser Vertrag geschlossen wird, werden als Leasinggeber und als Leasingnehmer bezeichnet. Der Leasinggeber ist dabei diejenige Person bzw. das Unternehmen, welches einen Sachwert, das Leasingobjekt, vermietet. Der Leasingnehmer ist also demzufolge der Mieter des Leasingobjektes. Rechtlich betrachtet sind Leasingverträge nichts anderes als spezielle Mietverträge, denn der Leasingeber überlässt dem Leasingnehmer das Leasinggut für einen befristeten Zeitraum zur Nutzung und bekommt dafür eine Entlohnung. Insofern werden Leasingverträge prinzipiell in fast jeder Hinsicht wie gewöhnliche Mietverträge behandelt, beispielsweise Wohnmietverträge. Da es aber auch bei den Leasingverträgen unterschiedliche Vereinbarungen und Klauseln geben kann, zum Beispiel was die Kündigung des Vertrages angeht, sollte man sich als Verbraucher stets genau über die Vertragsinhalte informieren. Verhandelbar sind im Zuge eines Leasingvertrages zum Beispiel fast immer die Vertragslaufzeit, die Höhe der Leasingraten oder auch die Zahlungsweise.

Da es inzwischen viele Leasinganbieter am Markt gibt, sollten die Angebote immer erst verglichen werden, bevor man sich für den Abschluss eines bestimmten Leasingvertrages entscheidet. Sehr wichtig ist dabei zum Beispiel, dass der Restwert des Leasingobjektes möglichst realistisch eingeschätzt wird. Zumindest wenn man erwägt, das Leasingobjekt nach Vertragende zu kaufen, ist die realistische Restwertangabe sehr wichtig. Die verschiedenen Leasingverträge und Leasingarten lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien unterscheiden. So wird beispielsweise zwischen dem herstellerabhängigen Leasingvertrag und dem Finanzierungs-Leasingvertrag unterschieden. Der vom Hersteller abhängige Leasingvertrag gleicht eher einem Mietvertrag, denn der Leasinggeber bleibt gleichzeitig auch der Besitzer des Leasingobjektes, sodass er für etwaige Reparaturen, für die Wartung und auch für die Versicherung des Leasinggutes verantwortlich ist. Beim Finanzierungs-Leasingvertrag ist es demgegenüber so, dass der Leasingnehmer Besitzer wird und somit auch für die zuvor genannten Kosten (Wartung etc.) verantwortlich ist. Diese Leasingvariante wird meistens bei recht langfristigen Verträgen, bezogen auf die gewöhnliche Nutzungsdauer des Objektes gewählt.

Darüber hinaus unterscheidet man bei den Leasingverträgen zwischen den so genannten Voll- und Teilamortisationsverträgen. Bei den Vollamortisationsverträgen ist es so, dass alle Kosten des Leasinggebers durch die Zahlung der Leasingraten voll abgedeckt werden. Darin enthalten sind neben den Herstellungs- und Anschaffungskosten auch Zinsen und weitere Nebenkosten. Nach Ablauf des Vertrages stehen dem Leasingnehmer drei Optionen zur Verfügung, nämlich die Rückgabe des Leasingobjektes, der Kauf oder die Verlängerung des Vertrages. Die Teilamortisationsverträge sind dadurch gekennzeichnet, dass die Kosten des Leasinggebers nicht durch die vom Leasingnehmer gezahlten Leasingraten gedeckt werden. Daher wird im Leasingvertrag auch ein Restwert festgeschrieben, den der Leasingnehmer auf alle Fälle zu zahlen hat. Ein Unterschied zu den Vollamortisationsverträgen besteht zudem darin, dass es bei Teilamortisationsverträgen auch möglich ist, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

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